From 76fe1a45f7aef819ae0c0e1e5599b5ac51e93e0d Mon Sep 17 00:00:00 2001 From: yvesf Date: Mon, 6 Jul 2009 09:18:41 +0000 Subject: iblah git-svn-id: http://xapek.org/svn/common/omegle@1188 d0e8fea9-7529-0410-93fb-d39fd5b9c1dd --- slides/slides.pdf | Bin 503468 -> 500800 bytes slides/slides.tex | 40 ++++++++++++++-------------------------- 2 files changed, 14 insertions(+), 26 deletions(-) diff --git a/slides/slides.pdf b/slides/slides.pdf index f360f20..95c7854 100644 Binary files a/slides/slides.pdf and b/slides/slides.pdf differ diff --git a/slides/slides.tex b/slides/slides.tex index 03ac32c..739cf8a 100644 --- a/slides/slides.tex +++ b/slides/slides.tex @@ -272,37 +272,25 @@ SELECT message FROM omegle_messages WHERE ( message ILIKE \begin{frame}\frametitle{Rechtliche Aspekte} \begin{itemize} - \item Omegle ist nicht besonders gesichtert (§ 202a StGB) \item § 202a StGB: Die Daten sind nicht gegen unbefugten Zugang besonders gesichert - wobei der Zugang im beschriebenen Szenario auch berechtigt ist - \item § 202b StGB Abfangen von Daten: {\tiny Wer unbefugt sich oder einem - anderen unter Anwendung von technischen Mitteln nicht für ihn - bestimmte Daten (§ 202a Abs. 2) \textbf{aus einer - nichtöffentlichen Datenübermittlung} ... - verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit - Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften - mit schwererer Strafe bedroht ist.} - \begin{itemize} - \item kein klassisches MITM - sondern eine 4-Punkt Verbindung, daher nicht unbefugt - \item Der Chat ist öffentlich, jeder Nutzer gibt sein Einverständniss, dass unbekannte seine Texte lesen - \end{itemize} -% \item § 202c StGB Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten, -% Herstellung von Computerprogrammen zu diesem Zweck, -% ,,\textit{Hackerparagraph}''. - \item Manipulieren von/Eingreifen in Chats strafbar, reines abhören eher nicht - \begin{itemize} - \item § §303a Abs 1 StGB: {\tiny Wer rechtswidrig Daten .. löscht, unterdrückt, unbrauchbar macht oder verändert, .. bestraft} - \item § 303a Abs. 2 StGB Schon der Versuch/Vorbereitung der Datenmanipulation - ist strafbar - \item ,,in der Absicht, einem anderen Nachteil zuzufügen'' (§ 303b - 1.2 StGB) - \end{itemize} - \item Omegle hat keine AGB, Terms of Service o.ä. + wobei der Zugang im beschriebenen Szenario auch berechtigt ist und keine besondere Sicherung vorliegt + + \item § 202b StGB Abfangen von Daten: Die Datenübermittlung ist öffentlich, die Daten sind für + jeden Omegle.com Benutzer bestimmt. Jeder Nutzer gibt sein Einverständniss, dass Unbekannte seine Texte lesen. + + \item § 303a StGB scheitert an der Rechtswidrigkeit der Datenveränderung. Durch die durch den jeweiligen Urheber der vorliegenden + Nachrichten, dessen Inhalt verändert wird, beim Betreten des Chatrooms konkludent abgegebene Einwilligung, das Geschriebene + öffentlich zu machen, ist es nicht rechtswidrig, die Daten verändert weiterzuverarbeiten. + + \item § 303b I StGB scheitert, da kein fremder Betrieb, kein fremdes Unternehmen und keine Behörde vorliegt, für die die + Datenverarbeitung von wesentlicher Bedeutung ist. + + \item Omegle hat keine AGB, Terms of Service, Impressum o.ä. \end{itemize} - {\tiny Kein Anspruch auf Vollständigkeit} \end{frame} + \section{Demonstration} \frame{\frametitle{} \begin{center}\Huge Demonstration \end{center} -- cgit v1.2.1