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index 03ac32c..739cf8a 100644
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@@ -272,37 +272,25 @@ SELECT message FROM omegle_messages WHERE ( message ILIKE
\begin{frame}\frametitle{Rechtliche Aspekte}
\begin{itemize}
- \item Omegle ist nicht besonders gesichtert (§ 202a StGB)
\item § 202a StGB: Die Daten sind nicht gegen unbefugten Zugang besonders gesichert
- wobei der Zugang im beschriebenen Szenario auch berechtigt ist
- \item § 202b StGB Abfangen von Daten: {\tiny Wer unbefugt sich oder einem
- anderen unter Anwendung von technischen Mitteln nicht für ihn
- bestimmte Daten (§ 202a Abs. 2) \textbf{aus einer
- nichtöffentlichen Datenübermittlung} ...
- verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit
- Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften
- mit schwererer Strafe bedroht ist.}
- \begin{itemize}
- \item kein klassisches MITM - sondern eine 4-Punkt Verbindung, daher nicht unbefugt
- \item Der Chat ist öffentlich, jeder Nutzer gibt sein Einverständniss, dass unbekannte seine Texte lesen
- \end{itemize}
-% \item § 202c StGB Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten,
-% Herstellung von Computerprogrammen zu diesem Zweck,
-% ,,\textit{Hackerparagraph}''.
- \item Manipulieren von/Eingreifen in Chats strafbar, reines abhören eher nicht
- \begin{itemize}
- \item § §303a Abs 1 StGB: {\tiny Wer rechtswidrig Daten .. löscht, unterdrückt, unbrauchbar macht oder verändert, .. bestraft}
- \item § 303a Abs. 2 StGB Schon der Versuch/Vorbereitung der Datenmanipulation
- ist strafbar
- \item ,,in der Absicht, einem anderen Nachteil zuzufügen'' (§ 303b
- 1.2 StGB)
- \end{itemize}
- \item Omegle hat keine AGB, Terms of Service o.ä.
+ wobei der Zugang im beschriebenen Szenario auch berechtigt ist und keine besondere Sicherung vorliegt
+
+ \item § 202b StGB Abfangen von Daten: Die Datenübermittlung ist öffentlich, die Daten sind für
+ jeden Omegle.com Benutzer bestimmt. Jeder Nutzer gibt sein Einverständniss, dass Unbekannte seine Texte lesen.
+
+ \item § 303a StGB scheitert an der Rechtswidrigkeit der Datenveränderung. Durch die durch den jeweiligen Urheber der vorliegenden
+ Nachrichten, dessen Inhalt verändert wird, beim Betreten des Chatrooms konkludent abgegebene Einwilligung, das Geschriebene
+ öffentlich zu machen, ist es nicht rechtswidrig, die Daten verändert weiterzuverarbeiten.
+
+ \item § 303b I StGB scheitert, da kein fremder Betrieb, kein fremdes Unternehmen und keine Behörde vorliegt, für die die
+ Datenverarbeitung von wesentlicher Bedeutung ist.
+
+ \item Omegle hat keine AGB, Terms of Service, Impressum o.ä.
\end{itemize}
- {\tiny Kein Anspruch auf Vollständigkeit}
\end{frame}
+
\section{Demonstration}
\frame{\frametitle{}
\begin{center}\Huge Demonstration \end{center}