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index 02eff66..f360f20 100644
--- a/slides/slides.pdf
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index 8f90e7f..03ac32c 100644
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@@ -272,25 +272,32 @@ SELECT message FROM omegle_messages WHERE ( message ILIKE
\begin{frame}\frametitle{Rechtliche Aspekte}
\begin{itemize}
- \item Omegle ist nicht besonders gesichtert (§ 202a)
- \item § 202b Abfangen von Daten: {\tiny Wer unbefugt sich oder einem
+ \item Omegle ist nicht besonders gesichtert (§ 202a StGB)
+ \item § 202a StGB: Die Daten sind nicht gegen unbefugten Zugang besonders gesichert
+ wobei der Zugang im beschriebenen Szenario auch berechtigt ist
+ \item § 202b StGB Abfangen von Daten: {\tiny Wer unbefugt sich oder einem
anderen unter Anwendung von technischen Mitteln nicht für ihn
bestimmte Daten (§ 202a Abs. 2) \textbf{aus einer
- nichtöffentlichen Datenübermittlung} oder aus der
- elektromagnetischen Abstrahlung einer Datenverarbeitungsanlage
+ nichtöffentlichen Datenübermittlung} ...
verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit
Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften
mit schwererer Strafe bedroht ist.}
\begin{itemize}
- \item kein klassisches MITM - sondern eine 4-Punkt Verbindung.
+ \item kein klassisches MITM - sondern eine 4-Punkt Verbindung, daher nicht unbefugt
+ \item Der Chat ist öffentlich, jeder Nutzer gibt sein Einverständniss, dass unbekannte seine Texte lesen
\end{itemize}
- \item § 202c Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten,
- Herstellung von Computerprogrammen zu diesem Zweck,
- ,,\textit{Hackerparagraph}''.
- \item § 303a Schon der Versuch/Vorbereitung der Datenmanipulation
- ist strafbar
- \item ,,in der Absicht, einem anderen Nachteil zuzufügen'' (§ 303b
- 1.2)
+% \item § 202c StGB Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten,
+% Herstellung von Computerprogrammen zu diesem Zweck,
+% ,,\textit{Hackerparagraph}''.
+ \item Manipulieren von/Eingreifen in Chats strafbar, reines abhören eher nicht
+ \begin{itemize}
+ \item § §303a Abs 1 StGB: {\tiny Wer rechtswidrig Daten .. löscht, unterdrückt, unbrauchbar macht oder verändert, .. bestraft}
+ \item § 303a Abs. 2 StGB Schon der Versuch/Vorbereitung der Datenmanipulation
+ ist strafbar
+ \item ,,in der Absicht, einem anderen Nachteil zuzufügen'' (§ 303b
+ 1.2 StGB)
+ \end{itemize}
+ \item Omegle hat keine AGB, Terms of Service o.ä.
\end{itemize}
{\tiny Kein Anspruch auf Vollständigkeit}
\end{frame}