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diff --git a/slides/slides.pdf b/slides/slides.pdf Binary files differindex 02eff66..f360f20 100644 --- a/slides/slides.pdf +++ b/slides/slides.pdf diff --git a/slides/slides.tex b/slides/slides.tex index 8f90e7f..03ac32c 100644 --- a/slides/slides.tex +++ b/slides/slides.tex @@ -272,25 +272,32 @@ SELECT message FROM omegle_messages WHERE ( message ILIKE \begin{frame}\frametitle{Rechtliche Aspekte} \begin{itemize} - \item Omegle ist nicht besonders gesichtert (§ 202a) - \item § 202b Abfangen von Daten: {\tiny Wer unbefugt sich oder einem + \item Omegle ist nicht besonders gesichtert (§ 202a StGB) + \item § 202a StGB: Die Daten sind nicht gegen unbefugten Zugang besonders gesichert + wobei der Zugang im beschriebenen Szenario auch berechtigt ist + \item § 202b StGB Abfangen von Daten: {\tiny Wer unbefugt sich oder einem anderen unter Anwendung von technischen Mitteln nicht für ihn bestimmte Daten (§ 202a Abs. 2) \textbf{aus einer - nichtöffentlichen Datenübermittlung} oder aus der - elektromagnetischen Abstrahlung einer Datenverarbeitungsanlage + nichtöffentlichen Datenübermittlung} ... verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.} \begin{itemize} - \item kein klassisches MITM - sondern eine 4-Punkt Verbindung. + \item kein klassisches MITM - sondern eine 4-Punkt Verbindung, daher nicht unbefugt + \item Der Chat ist öffentlich, jeder Nutzer gibt sein Einverständniss, dass unbekannte seine Texte lesen \end{itemize} - \item § 202c Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten, - Herstellung von Computerprogrammen zu diesem Zweck, - ,,\textit{Hackerparagraph}''. - \item § 303a Schon der Versuch/Vorbereitung der Datenmanipulation - ist strafbar - \item ,,in der Absicht, einem anderen Nachteil zuzufügen'' (§ 303b - 1.2) +% \item § 202c StGB Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten, +% Herstellung von Computerprogrammen zu diesem Zweck, +% ,,\textit{Hackerparagraph}''. + \item Manipulieren von/Eingreifen in Chats strafbar, reines abhören eher nicht + \begin{itemize} + \item § §303a Abs 1 StGB: {\tiny Wer rechtswidrig Daten .. löscht, unterdrückt, unbrauchbar macht oder verändert, .. bestraft} + \item § 303a Abs. 2 StGB Schon der Versuch/Vorbereitung der Datenmanipulation + ist strafbar + \item ,,in der Absicht, einem anderen Nachteil zuzufügen'' (§ 303b + 1.2 StGB) + \end{itemize} + \item Omegle hat keine AGB, Terms of Service o.ä. \end{itemize} {\tiny Kein Anspruch auf Vollständigkeit} \end{frame} |